TÜV Gutachten: Mechanische Gangschaltungssperren: Im Sommer 2012 war der zuständige Gutachter für Schlösser und Schlüssel vom TÜV NORD aus Hannover bei uns im Produktionswerk und hat die mechanischen Schalthebelsperren auf "Herz und Nieren" auszugsweise nach ECE-Regelung Nr. 116 erfolgreich geprüft. Die Wegfahrsperren sind gegen Vibrationen, Schlagmethode (Bumping/Picking/Hobb'sches Öffnungsverfahren), Aufbohren, Ziehen und Vereisen gesichert.
Vorteil: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs nicht, es muss keine Abnahme des Einbaus durchgeführt werden.
TÜV Gutachten: Lenksäulensperren: Im Juni 2019 erfolgte endlich die Freigabe zum Verkauf der Lenksäulensperren im deutschsprachigen Raum. Für die Freigabe wurde ein ausführliches Gutachten vom TÜV SÜD erstellt. An mehreren Fahrzeugen wurden praktische Aufbruchversuche durchgeführt. Weitere zerstörende Prüfungen im Versuchslabor bestätigten die praktischen Ergebnisse und
ergaben eine Übereinstimmung mit den angewandten Vorschriften.
Hinweise: Die Lenksäulensperren dürfen erst bei stehendem Fahrzeug, ausgeschaltetem Motor und angezogener Feststellbremse aktiviert werden. Der Bear-Lock-Schlüssel darf während der Fahrt nicht im Schloss verbleiben.
fest mit Karosserie verbunden, kein lästiges An- & Abmontieren nötig
gekapselte Sicherheitsschlösser
pulverbeschichtet, gehärteter Stahl, wartungsfrei
Wir beraten Sie gern
Innerhalb der aktuellen Situation berät Sie unser Team telefonisch innerhalb unserer Geschäftszeiten: Montag bis Freitag von 8:00-16:00 Uhr. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.